Das Selbstbestimmungsgesetz ist beschlossen!

Der Bundestag hat das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) verabschiedet!

Für trans*, nicht-binäre und inter* Erwachsene ist es endlich möglich ihren Geschlechtseintrag und/oder ihre(n) Vornamen ohne Gutachten oder ein ärztliches Attest ändern zu lassen: durch eine Selbsterklärung beim Standesamt nach vorheriger Anmeldung.

Das Gesetz tritt am 1.11.2024 in Kraft. Ab dem 1.8.2024 können Vornamens- und Personenstandsänderungen nach dem Selbstbestimmungsgesetz beim Standesamt angemeldet werden.

Das trans*feindliche TSG mit der Zwangsbegutachtung wird endlich abgelöst und die Attestpflicht für inter* Menschen (aus dem §45 b des Personenstandsgesetzes) entfällt. Dieser historische Schritt wurde möglich durch die jahrzehntelange Arbeit von trans* und inter* Community-Vertreter*innen.

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